Als potenzielle Mieter, Käufer oder Pächter haben Sie das Recht, sich einen Gebäudeenergieausweis vom Eigentümer vorlegen zu lassen. Dank einfacher Rot-zu-Grün-Skala können Sie schnell erkennen, wie hoch der voraussichtliche Energieverbrauch der Immobilie sein wird.
Der Gebäudeenergieausweis ist Pflicht
Als Eigentümer, der seine Immobilie neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchte, sind Sie zu einem Gebäudeenergieausweis verpflichtet. Sie müssen ihn dem Interessenten spätestens auf Verlangen vorlegen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro.
Den Gebäudeenergieausweis stellt Ihnen ein Energieberater aus. Speziell hierfür qualifizierte Fachkräfte finden Sie bei Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.
Der Gebäudeenergieausweis als Chance
Der Gebäudeenergieausweis beschreibt nicht nur den energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Ihr Energieberater gibt Ihnen auch konkrete, individuelle Modernisierungs- empfehlungen, die auf der genauen Analyse Ihrer Immobilie beruhen.
Wände, Fenster, Dach oder Leitungen – durch die Empfehlungen wissen Sie genau, wo die Schwachstellen Ihrer Immobilie liegen. Diese können Sie dann im nächsten Schritt gezielt beheben. So erhöhen Sie den Wert und Wohnkomfort Ihrer Immobilie und senken dabei langfristig die Kosten.
Bedarfs- und verbrauchsorientierter Gebäudeenergieausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem erfassten Energieverbrauch der bisherigen Bewohner des Gebäudes in den letzten drei Jahren. Dem teureren, aber umfassenderen Bedarfsausweis liegt der errechnete Energieverbrauch zugrunde. Dieser ergibt sich aus einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Je nach Gebäudeart ist die benötigte Ausweisart festgelegt oder frei wählbar.
Übrigens: Für Modernisierungsmaßnahmen können Sie auch ein Bauspardarlehen nutzen – und sich die günstigen Zinsen über die gesamte Laufzeit sichern. Fragen Sie einfach mal in Ihrer Sparkasse nach.
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