Die Umsetzung der EnEV bedeutet für Sie wie für Ihre Mieter: Besseres Raumklima und mehr Wohnkomfort durch eine einmalige Investition in die Zukunft Ihres Gebäudes. Im Vergleich zur EnEV von 2007 sparen Sie mit der neuen EnEV noch einmal 30 Prozent mehr Energie ein – und senken somit die Ausgaben noch weiter.
Bewertung nach Energiebedarf
Die EnEV beurteilt eine Immobilie nach ihrem Energiebedarf. In dieser Energiebilanz werden die Anlagentechnik und der Wärmeschutz berücksichtigt. Für den errechneten sogenannten Jahres-Primärenergiebedarf einer Immobilie gibt es Höchstwerte, die eingehalten werden müssen.
Für welche Kombination aus Anlagetechnik und Isolation Sie sich entscheiden, um diese Grenze einzuhalten, bleibt Ihnen dabei bewusst frei gestellt. So möchte der Bund innovative Ideen zum nachhaltigen Wohnen fördern.
Für wen gilt die EnEV?
Die EnEV unterscheidet zwischen unterschiedlich genutzten Gebäuden. Sie gilt zum Beispiel nicht für ein weniger als vier Monate im Jahr genutztes Ferienhaus, einen Pferdestall oder eine Werkstatt. Einen großen Unterschied macht auch, ob Sie Ihr Haus gerade erst planen und bauen oder einen Altbau besitzen. Verstöße gegen die EnEV werden mit bis zu 150.000 Euro Bußgeld gegen den Bauherrn oder den ausführenden Handwerksbetrieb geahndet.
EnEV bei Neubauten
Schon in der Planung des Neubaus müssen Sie die EnEV berücksichtigen. Dazu berechnet der Fachmann auf Grundlage eines maßgeschneiderten Referenzhauses den maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Ihre geplante Immobilie. Außerdem muss die Gebäudehülle rund um beheizte oder gekühlte Räume einen Mindestwärmeschutz leisten.
EnEV bei Bestandsbauten
Bei Bestandsbauten unterscheidet die EnEV zwischen bedingten und unbedingten Forderungen. Unbedingte Forderungen – wie zum Beispiel der Austausch von Heizkesseln oder die Dämmung von Geschossdecken – müssen Sie in jedem Falle umsetzen.
Bedingte Forderungen – wie der Austausch von Fensterglas – werden nur im Zuge einer ohnehin geplanten Modernisierung angewandt. Für die Änderung, Erweiterung und den Ausbau von Gebäuden gilt dabei generell, dass Sie den vorhandenen Standard mindestens halten oder ggf. verbessern müssen. Ändern Sie mehr als 10 Prozent der gesamten Außenfläche, muss ein Fachmann die Energieeffizienz Ihrer Modernisierung nachweisen.
Es gibt viele regionale und bundesweite Förderungen für die energetische Modernisierung Ihres Hauses – Ihre Sparkasse berät Sie gern, welche dieser Fördermaßnahmen zu Ihrem Vorhaben passen. Wie Sie am besten bauen, besprechen Sie mit Ihrem Architekten. Wie Sie am besten finanzieren, mit Ihrer Sparkasse.
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