(§ 1
BSpKG). Darlehen einer Bausparkasse, auf das der Bausparer nach Erfüllung der Mindestansparung und nach Erreichen der für die
Zuteilung der Bausparsumme erforderlichen
Bewertungszahl einen Rechtsanspruch hat. Ein Bauspardarlehen ist ein besonders zinsgünstiges Darlehen, dessen Zinssatz unabhängig vom Kapitalmarkt für die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben ist, und bei dem zudem
Sondertilgungen jederzeit möglich sind. Beim Bauspardarlehen handelt es sich um ein unkündbares, i.d.R.
nachrangig abzusicherndes
Tilgungsdarlehenin der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Bausparsumme und dem zum Zeitpunkt der
Zuteilung angesammelten Bausparguthaben. Es darf nur für
wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden. Zur Verzinsung und Tilgung ist in den meisten
Bauspartarifen monatlich ein gleichbleibender Rückzahlungsbetrag zu leisten. Bauspardarlehen sind i.d.R. durch
Grundpfandrechte an einem inländischen Pfandobjekt (= Grundstück oder grundstücksgleiches Recht) zu sichern. Mit Zustimmung der Bausparkasse kann das Bauspardarlehen auch durch ein Grundpfandrecht an einem Pfandobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gesichert werden (Auslandsimmobilie).Das durch Grundpfandrecht zu sichernde Bauspardarlehen darf zusammen mit
vor- und gleichrangigen Belastungen 80 Prozent des
Beleihungswertes des Pfandobjekts nicht übersteigen. Als weitere Voraussetzung für die Gewährung eines Bauspardarlehens kann die Bausparkasse den Nachweis für den Abschluss einer
Gebäudeversicherung verlangen.