Spezifiziert die genaue Art des
Bausparvertrages u.a. durch die folgenden Tarifmerkmale: Höhe der Guthaben- und Sollzinssatz, Höhe der Spar- und Tilgungsbeiträge, Höhe der
Mindestansparsumme, die
Mindestwartezeit sowie das
Zuteilungsverfahren. Alle Tarife sind vor ihrer Einführung vom Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) zu genehmigen. Bis Ende 1980 führten die Bausparkassen ausschließlich 2 Standardtarife mit einem
Guthabenzins von 3 Prozent bzw. 2,5 Prozent und einem Sollzinssatz von 5 Prozent bzw. 4,5 Prozent. Die Landesbausparkassen überarbeiten seit 1999 ihr Tarifangebot ständig und erweitern es um neue Varianten. Seither ist eine Vielzahl von weiteren Tarifen eingeführt worden, z.B. für Schnell- und Langsamsparer, für Renditesparer oder Finanzierer oder auch Tarife, bei denen der Bausparer während der Ansparphase in andere Tarifvarianten wechseln kann. Die genauen Tarifkonditionen erfragen Sie bitte bei der für Ihr Bundesland zuständigen Landesbausparkasse.