Bauherrenmodell
Steuermodell, basierend auf dem Zusammenschluss mehrerer Interessenten zu einer Bauherrengemeinschaft (BGB-Gesellschaft) auf Initiative eines Promotors (Baubetreuers) mit dem Ziel, die aus der Bauherreneigenschaft resultierenden steuerlichen Vorteile, insbesondere die sofort abzugsfähigen Werbungskosten, optimal zu nutzen. Die Gesamtabwicklung, einschließlich der typischen Aufgaben des Bauherren, wie z.B. die Beschaffung von Finanzierungsmitteln, wird dabei einem Treuhänder übertragen. Mit dem sog. Bauherrenerlass vom 13.8.1981 wurden die Voraussetzungen für die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten präzis geregelt und eingeschränkt. Das Modell hat seither kaum noch Marktbedeutung.
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