Summe aller Aufwendungen, die zur gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes aufgewandt werden. Insbesondere: Baukosten, Kosten für die
Außenanlagen, Architektenhonorare, Gebühren für die
Baugenehmigung. Herstellungskosten sind als Werbungskosten in Form der
Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich absetzungsfähig (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Nachträgliche Herstellungs- (oder Anschaffungskosten) bilden die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Förderung nach dem
Eigenheimzulagegesetz*. Siehe auch:
Angemessene Herstellungskosten.
*Hinweis: Seit dem 1. Januar 2006 erhalten künftige Immobilienbesitzer keine Eigenheimzulage mehr. Das Gesetz wurde Ende Dezember 2005 in Bundestag und Bundesrat beschlossen.