Die Auslandsimmobilie ist für viele Menschen ein Traum
Auslandsimmobilie: So lange bleiben, wie man will
Die Vorteile der eigenen Auslandsimmobilie liegen auf der Hand. Ob für den Alterswohnsitz im Lieblingsland, als Feriendomizil oder als entspannende Oase für die Wochenenden – unabhängig von der Nutzung sind bei Kauf der Auslandsimmobilie einige Hinweise zu beachten.
Auslandsimmobilie: Andere Länder, andere Gesetze
Gerade das Vertragsrecht unterscheidet sich in anderen Ländern häufig vom deutschen. So gilt in Spanien der unterschriebene Vorvertrag bereits als gültiger Kauf – Rücktritt ausgeschlossen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig!
Auslandsimmobilie: Nicht ohne Notar
Für Kaufverträge gilt immer: Schließen Sie einen Vertrag nur bei einem Notar ab (notariell beurkundet). Leisten Sie auch erst hier die Bezahlung.
Auslandsimmobilie: Nicht ohne Dolmetscher
Es geht um Ihr Geld – stellen Sie daher mit einem Dolmetscher sicher, dass Sie bei den Verhandlungen und vor allem im Kaufvertrag der Auslandsimmobilie alles richtig verstehen – auch das Kleingedruckte. Vorteilhaft ist ein zweisprachiger Vertrag.
Auslandsimmobilie: Höhere Nebenkosten einkalkulieren
Im Ausland sind die Kosten für Kauf und Finanzierung einer Immobilie in der Regel viel höher als in Deutschland: Während hierzulande nur knapp acht Prozent des Kaufpreises an Nebenkosten anfallen, sind es in Frankreich bis zu 30 Prozent.
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Auslandsimmobilie: Ungesehenes, Unseriöses und Schwarzgebautes
Davon sollten Sie unbedingt Abstand nehmen! Kaufen Sie nur, was Sie gesehen haben. Dubiose Unternehmen verlangen Anzahlungen und Bearbeitungsgebühren – das ist unüblich. Unseriös sind auch die meisten Timesharing-Angebote. Außerdem gilt es, sicherzustellen, dass das Haus nicht schwarz gebaut wurde.
Auslandsimmobilie: Ein Gutachten gibt Klarheit
Ein Sachverständigengutachten deckt versteckte Mängel einer Auslandsimmobilie auf. Investieren Sie dieses Geld lieber vorher, statt ein Vielfaches davon nach dem Kauf einer Bauruine.
Auslandsimmobilie: Grundbuch einsehen und eintragen lassen
Ist der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer? Das können Sie nur durch das Grundbuch herausfinden. Dort ist auch zu prüfen, ob das Grundstück nicht mit Hypotheken belastet ist.
Nach dem Kauf sollten Sie sich auf jeden Fall in das Grundbuch eintragen lassen, auch wenn es in einigen Ländern nicht vorgeschrieben ist. Dadurch können Sie sich davor absichern, dass der Verkäufer die Immobilie nicht womöglich noch an einen anderen Interessenten verkauft oder noch schnell eine Hypothek auf das Objekt aufnimmt.
Zeit nehmen für die Auslandsimmobilie
Lassen Sie sich nicht aus der spontanen Laune heraus zu einem Kauf verführen! Jedes Angebot sollten Sie sorgsam prüfen.
Auslandsimmobilie: Folgekosten nicht vergessen
Nicht allein der Kauf einer Auslandsimmobilie im Traumland will finanziert sein – auch die Folgekosten müssen Sie mit einkalkulieren. Denn für die Auslandsimmobilie werden regelmäßig Belastungen anfallen.
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