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FAQ – häufige Fragen zu SEPA

Das Wichtigste in aller Kürze


Was bedeutet eigentlich SEPA, welche Länder nehmen daran teil, welche Vorteile bringt SEPA für den Verbraucher – Antwort auf diese und viele andere Fragen finden Sie hier.

Was bedeutet SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den inzwischen 30 EU-/EWR-Staaten, der Schweiz und Monaco. Ziel ist es, europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen bereitzustellen. Dadurch können Verbraucher und Unternehmen bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen wie in ihrem Heimatland. Schecks sind von der Standardisierung nicht betroffen.

Welche Länder nehmen an SEPA teil?

Insgesamt 32 europäische Länder machen bei SEPA mit. Neben den 27 EU-Staaten nehmen auch die drei Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz und Monaco an SEPA teil. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die SEPA-Verfahren ausschließlich für Zahlungen in der Währung "Euro“ genutzt werden können.

Liste der an SEPA teilnehmenden Länder (PDF)

Kann ich SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln?

SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPA-Verfahren nicht eingesetzt werden. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.

Ab wann kann ich die neuen SEPA-Verfahren nutzen?

Bereits seit Anfang 2008 können Sie die SEPA-Überweisung und SEPA-Kartenzahlungen nutzen, sofern die Bank des Zahlungsempfängers an dem neuen Verfahren teilnimmt. Die SEPA-Lastschrift ist am 2. November 2009 offiziell gestartet. Ihre Sparkasse wird im Interesse der Kunden die SEPA-Lastschrift im Laufe des Jahres 2010 anbieten, wenn möglichst alle Banken in Europa an dem Verfahren teilnehmen und die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen in allen SEPA-Ländern tatsächlich bestehen.

Ihre Sparkasse wird Sie über den Nutzungszeitpunkt der SEPA-Lastschrift gerne informieren. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Sparkassen-Finanzgruppe die heute bestehenden Zahlungsverfahren weiterhin parallel zur Nutzung anbietet, sodass Ihnen als Kunde keine Nachteile entstehen.

Kann ich die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren weiter nutzen?

Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können Sie selbstverständlich weiter nutzen. Die SEPA-Verfahren werden hierzu ergänzend angeboten. So können Sie als Kunde der Sparkassen-Finanzgruppe selbst entscheiden, welche Verfahren Sie persönlich für Ihren Zahlungsverkehr nutzen wollen.

Muss ich auf die SEPA-Verfahren umsteigen?

Zunächst wird es die bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren auch weiterhin geben. Die SEPA-Verfahren werden hierzu parallel angeboten. Eine Verpflichtung zur Umstellung auf die SEPA-Verfahren besteht nicht.

Welche neuen SEPA-Produkte wird es geben?

Durch die Standardisierung im europäischen Zahlungsverkehr werden neue Produkte angeboten: die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen.

Welche Vorteile bringt SEPA für Unternehmen?

SEPA bedeutet für Ihr Unternehmen die Möglichkeit, einheitliche Zahlungsverkehrsverfahren und -formate für alle Transaktionen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer zu nutzen. Das gilt auch für Inlandszahlungen, die mittels SEPA-Verfahren getätigt werden. Dadurch können Sie die Kontoführung für den Euro-Zahlungsverkehr auf ein Konto konzentrieren. Darüber hinaus können Sie den Aufwand in Ihrer Kundendatenverwaltung reduzieren: Durch SEPA verfügen Sie für alle Ihre europäischen Geschäftspartner über einheitliche Daten wie IBAN und BIC.

Das neue SEPA-Lastschriftverfahren bietet Ihnen weitere Vorteile: Durch die Einführung eines konkreten Fälligkeitsdatums haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zahlungsströme und damit Ihre Liquidität besser zu steuern.

Für Unternehmen, die Debitkarten akzeptieren, gilt: Entscheiden Sie sich für die Teilnahme an einem SEPA-fähigen Kartenzahlungsverfahren wie beispielsweise electronic cash, steigern Sie deutlich Ihr Kundenpotenzial. Denn somit können alle Kunden aus dem europäischen Ausland bargeldlos bei Ihnen bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der SEPA-Verfahren eine Anpassung Ihrer heutigen Systeme und Ihrer EDV erfordert.

Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern?

Alle aktuellen Softwarelösungen (z. B. StarMoney und S-Firm) können weiterhin verwendet werden, da die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren weiterhin angeboten und genutzt werden können. Für die Software S-Firm bietet die Sparkassen-Finanzgruppe ein SEPA-Modul an, mit dem auch die Kontobestände auf IBAN und BIC umgestellt werden können.

Die neuen SEPA-Verfahren stellen ein zusätzliches Angebot dar. Die Softwarehersteller sind über die Spezifikationen der SEPA-Verfahren informiert und haben bereits Anpassungen vorgenommen. Wann ein aktuelles Update der Software zur Verfügung gestellt wird, erfragen Sie bitte direkt beim Hersteller Ihrer Software.

Betreffen die Änderungen durch SEPA auch das Online-Banking?

Beim Online-Banking wird Ihnen die SEPA-Überweisung ebenfalls angeboten. Alle bisherigen Funktionen und Layouts bleiben erhalten.

Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für SEPA?

Für die neuen SEPA-Verfahren wird es neue Vordrucke geben. Im ersten Schritt ist zunächst die SEPA-Überweisung betroffen, für die ein eigener Vordruck entwickelt wurde. Die Überweisungsvordrucke für den nationalen Zahlungsverkehr bleiben bestehen und können weiterhin genutzt werden.

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Wie sieht das neue SEPA-Datenformat aus?

Für die Einreichung belegloser SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften durch den Kunden gibt es ein neues Datenformat. Das bisher in Deutschland genutzte DTAUS-Format unterstützt SEPA-Zahlungen nicht. Das neue SEPA-Datenformat basiert auf dem ISO Standard 20022 in Form von XML-Dateien (eXtensible Markup Language).

Detaillierte Informationen zum SEPA-Datenformat inklusive eines kostenlosen Downloads der Spezifikation der Sparkassen-Finanzgruppe finden Sie hier:

SEPA-Datenformat

Ändert sich durch SEPA etwas an den MT940-Kontoauszügen?

Die Einführung der SEPA wird Änderungen in den MT940-Kontoauszügen nach sich ziehen. Im Wesentlichen betrifft dies die Geschäftsvorfallcodes sowie den strukturierten Verwendungszweck (Tag : 86 :). Die erforderlichen Anpassungen wurden im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) abgestimmt. Die neuen Spezifikationen (Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) sind unter www.ebics.de zum Download bereitgestellt.

Ändert sich durch SEPA etwas an den Meldepflichten?

An den grundsätzlichen Meldepflichten im europäischen Zahlungsverkehr ändert sich nach derzeitigem Stand durch die Einführung der SEPA nichts. Das konkrete Meldeverfahren für SEPA-Zahlungen über 12.500 Euro erfordert eine Meldung mittels des Vordruckes Z4 zur Außenwirtschaftsverordnung, der elektronisch oder beleghaft der Bundesbank übermittelt werden kann.

Meldevordruck Z4*

* Diese Seite wird von der Deutschen Bundesbank aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

Gelten die mir erteilten Einzugsermächtigungen auch für die SEPA-Lastschrift?

Bisher erteilte Einzugsermächtigungen gelten ausschließlich für das deutsche Lastschriftverfahren. Um Geldeinzüge im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens tätigen zu können, benötigen Sie das neue SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen.

Was ist das "SEPA-Lastschriftmandat"?

Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Das SEPA-Lastschriftmandat ist demnach grundsätzlich mit der in Deutschland bekannten Einzugsermächtigung vergleichbar, erfüllt aber damit eine Doppelfunktion.

Bitte beachten Sie, dass nach derzeitigem Rechtsverständnis bereits erteilte Einzugsermächtigungen nicht für die SEPA-Lastschrift gelten. Hierfür muss das SEPA-Lastschriftmandat durch den Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden.

Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?

Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Sollten aber binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschriften vom Zahlungsempfänger eingereicht werden, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues SEPA-Mandat vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden.

Was ist der "Creditor Identifier" und woher erhalte ich diesen?

Der Creditor Identifier (CI) ist eine europaweit einheitliche Gläubigeridentifikationsnummer, die den Einreicher von SEPA-Lastschriften eindeutig identifiziert. Die 16-stellige alphanumerische Nummer benötigen SEPA-Lastschrifteinreicher zwingend; ohne Angabe dieser Nummer erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Transaktionen. Die Gläubigeridentifikationsnummer kann bei der Deutschen Bundesbank unter https://extranet.bundesbank.de/scp/ beantragt werden.

Was ändert sich durch SEPA bei den Kartenzahlungen?

Durch die Einführung von SEPA werden auch Kartenzahlungen vereinheitlicht. Betroffen davon sind die Debitkarten, besser bekannt als EC-Karte, sowie die Kreditkarten.

Ziel der SEPA ist es, die technische Funktionsweise von Karten und Akzeptanzterminals so zu verbessern, dass EU-weit keine technologische Hürde der Akzeptanz von Karten entgegensteht. Darüber hinaus bieten europaweit einheitliche Sicherheitsstandards einen weiter verbesserten Schutz vor Missbrauch für Karteninhaber und Händler bei Kartenzahlungen in Europa.

Was muss ich als Händler tun, um Kunden aus dem SEPA-Raum das Bezahlen mit Karte zu ermöglichen?

Damit Kunden aus dem europäischen Ausland bei Ihnen mit ihrer Debitkarte am POS-Terminal bezahlen können, benötigen Sie mindestens ein SEPA-fähiges Debitkartenzahlungsverfahren wie beispielsweise electronic cash. electronic cash erfüllt bereits heute die SEPA-Anforderungen. Selbstverständlich können Sie auch über die Akzeptanz von Kreditkarten deutschen, europäischen und internationalen Kunden die bargeldlose Zahlung bei Ihnen ermöglichen.

Erfordert SEPA spezielle POS-Terminals?

Um SEPA-Debitkartenbezahlverfahren abwickeln zu können, benötigen Sie ein EMV-fähiges POS-Terminal. POS-Terminals sind bereits heute bei vielen Händlern für die Abwicklung von electronic cash-Zahlungen im Einsatz. Derzeit werden die electronic cash-Terminals im Handel auf den TA 7.0 umgestellt und damit EMV-fähig. Ab 2011 wird die Akzeptanz nur noch an EMV-fähigen Terminals gewährleistet sein. Terminals, die zu diesem Zeitpunkt nicht umgestellt sind, werden neue Karten, die den SEPA-Vorgaben entsprechen, nicht mehr akzeptieren können.

Ändert sich etwas an meiner SparkassenCard?

Die aktuelle SparkassenCard können Sie im SEPA-Kartenzahlungsverkehr einsetzen. Damit profitieren Sie von zusätzlichen Akzeptanzstellen im SEPA-Raum.


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