OPT-Verfahren

Hoher Sicherheitsstandard für electronic cash und GeldKarte


Die Zahl der Händler und Dienstleister, die ihren Kunden electronic cash zum Bezahlen anbieten, wächst stetig. Um dabei allerhöchste Sicherheitsanforderungen zu garantieren, haben die Sparkassen und Banken das OPT-Verfahren entwickelt.

Was ist OPT?

OPT ist ein Verfahren zur Online-Personalisierung von Terminals. Früher mussten die Sicherheitsschlüssel direkt beim Händler beziehungsweise beim Netzbetreiber vor Ort manuell ausgetauscht werden.

Heute ermöglicht es die Online-Personalisierung von Terminals, online und ferngesteuert von einer zentralen Stelle (Personalisierungsstelle) aus jedes einzelne electronic cash-Terminal, das registriert ist, mit Sicherheitsschlüsseln auszustatten und es regelmäßig automatisiert mit neuen Schlüsseln zu versorgen. Durch OPT kann so im Notfall ein sehr schneller Schlüsselwechsel durchgeführt werden.

Die Vorteile von OPT für den Händler

OPT ermöglicht den automatischen Austausch von Schlüsseln innerhalb des Händlerterminals, ohne dass der Händler seinen normalen Geschäftsbetrieb unterbrechen muss. Der Händler muss sich nach Abschluss eines Teilnahmevertrages an OPT um keine weiteren Schritte kümmern. Im Bedarfsfall kann ein rascher, zentraler Schlüsselaustausch erfolgen.


Die Kreditwirtschaft bietet den Händlern zwei organisatorische Verfahren für die Teilnahme am OPT-Verfahren an:

1. Das „ZKA-Verfahren“:

Bei dem sogenannten ZKA -Verfahren muss der Händler zunächst eine vertragliche Vereinbarung zu OPT bei seinem Kreditinstitut unterzeichnen. Das Institut stellt ihm eine Bestätigung über den Vertragsabschluss aus, die der Händler im Anschluss seinem Netzbetreiber als Nachweis übergeben muss.

Nach Prüfung der Bestätigung kann der Netzbetreiber das Händlerterminal bei der Personalisierungsstelle für OPT freischalten, d. h. vom Zeitpunkt der Freischaltung kann die Personalisierungsstelle online neue Schlüssel in das Händlerterminal im Markt einspielen.

2. Das „Sparkassen-Verfahren“:

Um das umständliche ZKA-Verfahren zu umgehen, hat die Sparkassen-Finanzgruppe mit dem sogenannten Sparkassen-Verfahren ein eigenes System entwickelt.
Alle Händler, die bei den teilnehmenden Sparkassen ein Gutschriftskonto für ihre electronic cash Zahlungen führen, werden automatisch für die Teilnahme am OPT-Verfahren freigeschaltet.

Diese Händler müssen keine OPT-Bescheinigung für den Netzbetreiber nachweisen, sondern können die Teilnahme am OPT-Verfahren direkt mit dem Netzbetreiber vereinbaren. Sie sparen sich folglich den Umweg über die Vertragsvereinbarung mit der Sparkasse.

Welche Institute nehmen am Sparkassen-Verfahren teil?

Liste der teilnehmenden Sparkassen

Autor: Julia Schendler


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