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Nachrangdarlehen

Verbesserung der Eigenkapitalquote


Das Nachrangdarlehen ist der reinen Fremdfinanzierung am ähnlichsten. Im Unterschied zur klassischen Kreditfinanzierung sind für den Fall der Insolvenz sämtliche Zahlungsansprüche aus dem Nachrangdarlehen mit einem Nachrang gegenüber den Forderungen aller anderen Gläubiger versehen.

Die Tilgung kann in mehreren Tranchen oder in einer Summe erfolgen. Eine Verlustbeteiligung findet nicht statt, eine Gewinnbeteiligung ist möglich, aber nicht zwingend. Die Laufzeit von Nachrangdarlehen liegt im Bereich von fünf bis zehn Jahren. Sie werden i. d. R. ohne oder mit nachrangiger Besicherung gewährt. Der Kreditspielraum wird somit nicht eingeengt.

Die Vergütungsvereinbarung liegt aufgrund des durch den Nachrang erhöhten Risikos über den Konditionen einer klassischen Fremdfinanzierung.

Günstig fürs Rating

Wegen des eigenkapitalähnlichen Charakters hat das Nachrangdarlehen den Vorteil, dass es zumindest bei einer qualifizierten Nachrangabrede bei der Bilanzanalyse und dem Ratingprozess durch Kreditinstitute oder Rating-Agenturen als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet wird und somit zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote führt. Dies verbreitert für das Unternehmen den Kreditzugang zu attraktiveren Konditionen.

Autor: Werner Block


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