Die Unterstützungskasse - besonders interessant für Besserverdienende
Unterstützungskasse erfüllt Versorgungszusage
Die Unterstützungskasse ist rechtlich selbstständig und sagt dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen zu. Die Vorsorgebeiträge leisten Sie oder Ihre Mitarbeiter. In beiden Fällen führen Sie als Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab.

So funktioniert es
Die Unterstützungskasse sorgt für die Erfüllung der Zusagen an Ihre Mitarbeiter. Das Risiko unkalkulierbarer Zahlungen ist in der Regel durch Rückversicherungen gedeckt.
Die Entgeltumwandlung ist während der Ansparzeit für Ihre Angestellten steuerfrei. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen gibt es bei der Unterstützungskasse fast keine Einschränkung bei der Höhe der Beträge.
Als Arbeitgeber sparen Sie Lohnnebenkosten: Im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind Beiträge sozialversicherungsfrei – sofern sie jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 2.640 Euro) nicht übersteigen.
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