Die Direktzusage garantiert eine Versorgung aus betrieblichen MittelnDie Direktzusage garantiert eine Versorgung aus betrieblichen Mitteln  
 

Direktzusage

Direktzusage: interessant für große Unternehmen


Mit einer Direktzusage garantieren Sie Ihren Angestellten eine Versorgungsleistung aus betrieblichen Mitteln. Die Leistungen für den Ruhestand und das Risiko eines vorzeitigen Versorgungsfalles decken Sie über Investmentfonds und Lebensversicherungen ab.

Die Direktzusage lässt sich bilanzieren

Bei der Direktzusage sind Sie als Arbeitgeber selbst Träger der betrieblichen Altersversorgung und sagen Ihren Mitarbeitern Versorgungsleistungen zu. Rückstellungen in Ihrer Bilanz führen zu Steuerersparnissen, mit denen Sie die Versorgungsleistungen finanzieren.

Beiträge zur Rückdeckung der Versorgungsleistungen gelten bei der Direktzusage, wie Gehaltszahlungen, als Betriebsausgaben. Gleichzeitig wird der Wert der Rückdeckung – wie die folgende Grafik zeigt – auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Mit einer Direktzusage reduzieren Sie Ihre Lohnnebenkosten. Im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind Beiträge sozialversicherungsfrei – sofern sie jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 2.640 Euro) nicht übersteigen.

VIELES SPRICHT FÜR DIE DIREKTZUSAGE:
  • Gut geeignet für Gesellschafter-Geschäftsführer und leitende Angestellte
  • Auch hohe Versorgungsansprüche lassen sich abdecken – bis zu 75 % der letzten Direktbezüge
  • Sehr flexible Gestaltung des Leistungsumfangs unter Berücksichtigung der Interessen des Unternehmens
  • Direktzusage löst zunächst keine Lohnsteuerpflicht aus
  • Erst fällige Ansprüche sind für den Mitarbeiter bzw. GGF steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
  • Jährl. Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Unternehmen gewinnmindernd und liquiditätssteigernd
  • Beiträge, z. B. für eine Rückdeckungsversicherung, sind für das Unternehmen abzugsfähige Betriebsausgaben
  • Im Insolvenzfall sind die Ansprüche der Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt

Und noch etwas: Auch nach der Unternehmens-Steuerreform bleiben Investmentfonds mit hohen Aktienquoten im Betriebsvermögen attraktiv.

Autor: Werner Block


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