Die Direktzusage garantiert eine Versorgung aus betrieblichen Mitteln
Die Direktzusage lässt sich bilanzieren
Bei der Direktzusage sind Sie als Arbeitgeber selbst Träger der betrieblichen Altersversorgung und sagen Ihren Mitarbeitern Versorgungsleistungen zu. Rückstellungen in Ihrer Bilanz führen zu Steuerersparnissen, mit denen Sie die Versorgungsleistungen finanzieren.
Beiträge zur Rückdeckung der Versorgungsleistungen gelten bei der Direktzusage, wie Gehaltszahlungen, als Betriebsausgaben. Gleichzeitig wird der Wert der Rückdeckung – wie die folgende Grafik zeigt – auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
Mit einer Direktzusage reduzieren Sie Ihre Lohnnebenkosten. Im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind Beiträge sozialversicherungsfrei – sofern sie jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 2.640 Euro) nicht übersteigen.
Und noch etwas: Auch nach der Unternehmens-Steuerreform bleiben Investmentfonds mit hohen Aktienquoten im Betriebsvermögen attraktiv.
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