Die Direktversicherung: einfach und mit starken Vorteilen für alle
Teile des Gehaltes fließen in die Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließen Sie als Arbeitgeber für Ihren Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab, von der auch seine Angehörigen profitieren. So erfüllen Sie den Rechtsanspruch Ihres Arbeitnehmers, Teile des Gehaltes in Vorsorgebeiträge umzuwandeln.
Auch als Arbeitgeber können Sie finanzielle Beiträge leisten – und als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Träger der Direktversicherung ist eine Lebensversicherung der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Vorsorgebeiträge zur Direktversicherung werden vom Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter abgezogen und sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 2.640 Euro jährlich) steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch für Sie als Arbeitgeber entfallen die Sozialbeiträge.
Besonderheiten bei der Direktversicherung
Bei Versorgungszusagen seit 2005 gilt zusätzlich ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800 Euro. Dieser ist zwar sozialversicherungspflichtig, dafür ebenfalls steuerfrei. Vorausgesetzt, Ihr Mitarbeiter nimmt nicht gleichzeitig die Förderung nach § 40b EStG (Pauschalversteuerung bei Altverträgen) in Anspruch.
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