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Auslandsfactoring

Verkauf kurzfristiger Forderungen aus Exportgeschäften


Mittels eines Factoringvertrages verpflichten Sie sich, sämtliche kurzfristigen Forderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften an einen sogenannten "Factor" zu verkaufen.

Anforderungen an das Factoring

Wie bei der Forfaitierung sind auch an das Factoring bestimmte Anforderungen gestellt. Beispielsweise haften Sie für den Rechtsbestand Ihrer Forderung. Informieren Sie sich bei Ihrem Auslandsfachberater über die Arten der Forderungsabtretung.

Zahlreiche Vorteile

Factoring-Geschäfte verbessern Ihre Liquidität und reduzieren Ihren Verwaltungsaufwand. Sie vermeiden Ausfallrisiken und verbessern Ihre Bilanzstruktur. Das Factoring wirkt sich damit positiv auf Ihre Bonitätsbeurteilung aus. Damit die dabei entstehenden Kosten Ihren Exporterlös nicht schmälern, sprechen Sie rechtzeitig mit dem Spezialisten Ihrer Sparkasse. Er nennt Ihnen gern die Voraussetzungen und die jeweiligen Konditionen.


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