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Exportakkreditiv

Geschäfte mit neuen Partnern absichern


Das Exportakkreditiv ermöglicht die Absicherung des Zahlungseingangs aus Ihrem Exportgeschäft.

Bei einem Exportakkreditiv beauftragt der Importeur seine Bank zu Ihren Gunsten ein Zahlungsversprechen abzugeben. Dieses Akkreditiv (Letter of Credit - L/C) ist als abstraktes Zahlungsversprechen an die Einhaltung der im Akkreditiv enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erhalten bei Vorlage akkreditivgerechter Dokumente die Zahlung durch die Auslandsbank.

Sollten Sie zusätzlich ein deutsches Zahlungsversprechen benötigen, um so z. B. politische Risiken, die im Land der akkreditiveröffnenden Bank begründet sind, abzusichern, bitten Sie Ihre Sparkasse, das Akkreditiv zu bestätigen oder das Zahlungsversprechen anzukaufen.

Abwicklung von Akkreditiven

Bei der Gestaltung von Akkreditiven stoßen Sie auf eine große Bandbreite von Ausgestaltungsmöglichkeiten. Ihre Sparkasse berät Sie umfassend und findet für Sie eine passgenaue Lösung. Die Grundlage für die Abwicklung eines Dokumentenakkreditivs bilden die einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA) der Internationalen Handelskammer Paris in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Erforderliche Formulare

Zur Einreichung Ihrer Dokumente hält Ihre Sparkasse ein Dokumenteneinreichungsformular für Sie bereit. Ein Formular mit Instruktionen an die Auslandsbank zur inhaltlichen Gestaltung eines Akkreditivs können Sie ebenfalls bei Ihrer Sparkasse entgegennehmen.


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