Die Rürup-Rente: steuerlich gefördert
Bei der Anlage haben Sie die Wahl zwischen einer chancenorientierten Produktvariante auf Basis von Deka-Zielfonds und einer mehr sicherheitsorientierten Variante auf Basis von Deka-ZielGarant*.
Sie können Ihre Sparraten nach Bedarf ohne Kosten aussetzen, senken oder erhöhen, Sonderzahlungen sind jederzeit in beliebiger Höhe möglich. Den Auszahlungszeitpunkt können Sie zwischen dem 60. und 75. Lebensjahr frei wählen.
Das Vertragsguthaben kann bei Tod auf einen Deka-BasisRente Vertrag des überlebenden Ehegatten übertragen oder es kann eine sofort beginnende Hinterbliebenenversorgung gewählt werden. Gibt es keinen überlebenden Ehegatten, wird eine Waisenrente an kindergeldberechtigte Kinder bis max. zu deren 25. Lebensjahr gezahlt.
Eine weitere interessante Form der Rürup-Rente ist die Sparkassen-BasisRente.
* Bei Deka-ZielGarant Kapitalgarantie mindestens in Höhe des Erstausgabepreises abzüglich Ausgabeaufschlag sowie Höchststandssicherung des Anteilpreises jeweils zum 30.06. der im jeweiligen Fondsnamen genannten Zeitspanne, für Einzahlungen zum ersten Bankarbeitstag des Monats (in Luxemburg und Frankfurt a.M.). Garantiegeber ist die Deka International S.A. Bei einer vorzeitigen Kündigung entfällt die Kapitalgarantie.
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Verkaufsprospekte und Berichte, die Sie bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank erhalten. Oder von der DekaBank, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de.
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