Die Pensionskasse - attraktiv für Ihre Mitarbeiter und für Sie
Mit der Pensionskasse sparen Sie und Ihre Mitarbeiter
Die Pensionskasse sichert Ihren Mitarbeitern Versorgungsleistungen zu. Sie ist rechtlich selbstständig und unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht.

So funktioniert es
Mit der Pensionskasse erfüllen Sie den Rechtsanspruch Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung. Die Beiträge Ihrer Mitarbeiter zur Pensionskasse sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 2.640 Euro im Jahr) steuer- und sozialversicherungsfrei.
Auch als Arbeitgeber sparen Sie mit der Pensionskasse Sozialbeiträge. Sonderzahlungen können Sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Für Versorgungszusagen seit 2005 gilt zusätzlich ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800 Euro. Dieser ist zwar sozialversicherungspflichtig, dafür jedoch ebenfalls steuerfrei. Vorausgesetzt, Ihr Mitarbeiter nimmt nicht gleichzeitig die Förderung nach § 40b EstG (Pauschalversteuerung bei Altverträgen) in Anspruch.
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